Kommunalrechtliches

(Orga-Team)


Vorab nochmals: Wir sind eine Bürgerinititiative, die auf Dinge hinweist, die unseres Erachtens relevant sind für die Entscheidungsfindung. Wir weisen auf möglicherweise und auch tatsächlich vorliegende Unzulänglichkeiten in der Information der Gemeinderäte hin. Die Pflicht, diese Grundlagen zu prüfen, liegt bei den gewählten Vertretern und der Verwaltung in Bezug auf ihre beratende/informierende Funktion!

Argument Windkraft:
Hierzu haben wir in den letzten Tagen nochmals ausgiebig recherchiert. Fakt ist, dass der derzeit gültige Regionalplan die gegenständlichen Flächen teils noch als „Braunkohle“ d. h. Tagebau ausweist. Der derzeit in der Fortschreibung befindliche, also als Entwurf vorliegende, Regionalplan weist Teile der Westkippe als „Vorranggebiet Windkraft“ aus. Dies wird derzeit geprüft. Einen Regionalplan von 2015, der das Vorranggebiet Windkraft bereits festgeschrieben hat, gibt es NICHT! (Die Aussage, dass es einen solchen Plan von 2015 gibt, stammt von einem Ortschaftsrat und Gemeinderat). Dieser Regionalplan steht planungsrechtlich auf höherer Planungsebene als die kommunale Bauplanung (kommunale Entwicklungsplanung). Gemäß § 1 (4) BauGB ist die Bauleitplanung der Gemeinde den Zielen der Raumordnung anzupassen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__1.html

Die Aussage, dass eine auf kommunaler Ebene entschiedene Bauleitplanung im Sinne einer Bebauung mit Solarparks, eine Bebauung mit Windkraftanlagen automatisch verhindert bzw. eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass dies dadurch verhindert werden kann, ist schlicht FALSCH.
Wir fordern hiermit die Gemeinderäte auf, sich dahingehend umgehend UNABHÄNGIGE rechtliche Beratung einzuholen um diese falsche Annahme selbst widerlegt zu bekommen.
Des weiteren fordern wir an dieser Stelle den Bürgermeister auf, seiner Pflicht gem. § 52 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, dort Absatz 4 nachzukommen und die Gemeinderäte im Zweifel über die rechtlichen Gegebenheiten rechtzeitig (!) aufzuklären.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754.20?fbclid=IwAR1_5vdwiexAnFdE0cK4LcPei08DG0xIoozGzL99DKfVgPRWKn7WlnqbTNI#p52

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