Beschluss Bundesverfassungsgericht

Mit Wirkung vom 10.11.2022 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot von Windkraftanlagen in Thüringer Wäldern für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Grundlage war die Klage mehrerer Waldbesitzer und die Tatsache, dass das Land Thüringen sich nicht einfach über die Gesetzgebung des Bundes stellen kann.
Naturschutzverbände und Naturschützer befürchten nun, dass WKA in Wäldern enorm zunehmen werden.
Fakt ist aber, dass WKA nicht so ohne weiteres in Wälder gebaut werden dürfen.
Die bundesrechtlichen Bestimmungen umfassen auch naturschutzrechtliche und raumordnungsrechtliche Bestimmungen, welche bei der Genehmigung einer WKA geprüft werden müssen. Und selbst wenn diese nicht dagegen stehen, gibt es immernoch das landesrechtliche Waldrecht, mit dem eine Vereinbarkeit geprüft werden muss, denn zur Errichtung von WKA im Wald bedarf es meist noch einer Genehmigung zur Waldumwandlung.
Ganz so einfach und so schnell geht es also nicht.
Da aber auch Sachsen die Nutzung der Wälder für WKA untersagt hat, wird das Land jetzt wohl sein Gesetz prüfen und ggf. überarbeiten müssen.
Für unsere Hochkippen heißt das ganz klar, das noch lange nichts verloren ist. Nicht das Land will hier WKA, sondern ein Einzelner, der hier den großen Jackpot wittert.
Also Ärmel hochgekrempelt, in die Hände gespuckt und weiter gemacht. 💪💪

Quelle: Wissenschaftliche Dienste des deutschen Bundestages, Sachstand Windenergieanlagen im Wald.
Quelle: Wissenschaftliche Dienste des deutschen Bundestages, Sachstand Windenergieanlagen im Wald.

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