Wir haben nicht vor, in den Verteidigungsmodus zu verfallen, jedoch drängt sich uns manchmal der Richtigstellermodus 😉 auf. So heute zum Artikel im aktuellen Amtsblatt der Gemeinde Schleife – dort die Wortmeldung des Ortsvorstehers Herr Goldstein.
Mehrfach wird betont, dass es sich bei den gegenständlichen Flächen um private Flächen handelt. Ja, das ist natürlich so richtig, aber im Zusammenhang mit der derzeit zur Entscheidung anstehenden Thematik „Aufstellungsbeschluss“ nicht relevant. Dem Vernehmen nach ist es so, dass es sich gem. Baugesetzbuch um sogenannten Außenbereich handelt, für den bislang kein Bebauungsplan vorliegt. Die Gemeinde stellt gem. § 1 Baugesetzbuch den Bauleitplan auf – hierauf gibt es jedoch keinen Anspruch, was die sogenannte Planungshoheit der Gemeinde ausmacht. Insofern ist das darauf folgende Verfahren zwar nach Aufstellungsbeschluss – also nach einem „Ja“ der Gemeinde – ein gesetzlich geregeltes Verfahren aber alles andere als „gesetzlich vorgeschrieben“. Diese Äußerungen lassen den Anschein erwecken, dass man um dieses Prüfungsverfahren nicht umhin kommt. Dem ist nicht so. Würden die Gemeinderäte in einer Abstimmung gegen den Aufstellungsbeschluss stimmen, wäre die Bebauung Mulkwitzer Hochkippen vom Tisch. Eine weitere Prüfung würde sich erübrigen. Da kommt es nicht darauf an, dass es sich um privaten Grund und Boden handelt, der im übrigen in diesen Fällen von jedem frei begehbar ist. Warum dies immer und immer wieder so deutlich betont wird, erschließt sich uns nicht. Wir sind natürlich keine Juristen, betonen daher – auch in den Gesprächen – die Notwendigkeit von unabhängiger Rechtsberatung – und anschließender entsprechender Unterrichtung der Öffentlichkeit.
Recherchen aus vielen anderen Gebieten Deutschlands – und diese Recherchen kann jeder sehr gern selbst vornehmen (wir machen nämlich häufig nichts anderes, außer mit offenen Augen und Ohren durch die Welt zu gehen) – zeigen, dass die Prüfungsverfahren sehr häufig zugunsten der planenden Parteien ausgehen.
Welche vermutete Aspekte, die nicht den Tatsachen entsprechen, Herr Goldstein wohl meint, erschließt sich uns nicht und wir wurden auch nicht von ihm um Aufklärung gebeten. Das ist schade, denn das würde zu „achtsamem“ Umgang miteinander gehören. Leider durften wir in den vergangenen Wochen in der Realität komplett etwas anderes als Achtsamkeit und Rücksichtnahme wahrnehmen … wir hatten es schon thematisiert.
Sehr interessant finden wir den letzten Absatz zum Thema Vorteilsnahme. Das hatten wir in der Tat so noch garnicht ausführlich bedacht, ehrlich gesagt. Gute Idee, dem vielleicht einmal nachzugehen. Wobei das natürlich einen Straftatbestand erfüllen würde und davon gehen wir einfach in diesen Fällen nicht aus. Auch die Wahrnehmung von bestimmten Handlungen als gewählter Vertreter zum Beispiel wäre dann natürlich aus einem anderen Gesichtspunkt zu betrachten, auch abseits der Vorteilsnahme – hier genügt sicher schon die direkte Betroffenheit. Also es macht immer Sinn, sich mit den Ansichten der anderen zu befassen – manchmal befruchtet das die eigene Sichtweise und bringt einen auf neue Ideen. Bleiben wir also achtsam, aufmerksam und hoffnungsvoll. :-).
Ein kleiner Zusatz noch – auch aus der Erfahrung der vergangenen Wochen. Es wird ab und an verwechselt, was WIR schreiben und sagen und was FB-Nutzer kommentieren. Die Kommentare werden dann ganz gern uns zugeschrieben. Selbstverständlich kann hier jeder – in vernünftiger Art und Weise – seine Meinung kundtun, was nicht automatisch heißt, dass wir uns jede Wortmeldung zu eigen machen. Logisch, oder? (Orga-Team)

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