Gemeinderat auf Kurs gebracht – pro Waldvernichtung

Zurück aus der Sommerpause und weiter geht’s.

Die gestrige Gemeinderatssitzung (08.08.2023) in Schleife befasste sich mit den Punkten Beratung und Beschluss zur Offenlage der Entwürfe


1.) vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage Umspannwerk Schleife“
2.) vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage Bahnstrecke Schleife“ sowie
3.) vorhabenbezogener Bebauungsplan „Photovoltaikfreiflächenanlage Außenhalde Mulkwitz West“ statt.

Bauamtsleiter Seidlich gab eine kurze Erläuterung zum Prozedere des Verfahrens.
Man befinde sich aktuell bei der Halbzeit und sei noch viele Schritte vom endgültigen Satzungsbeschluss entfernt.

Von den anwesenden Gemeinderäten äußerte nur ein einziger (Danke Thomas!) Bedenken bezüglich des ganzen Vorhabens. So gab er zu bedenken, dass hier wirklich Wald in Solar umgewandelt werden soll, und das, wo doch Politik und EU aktuell das Gegenteil forcieren, nämlich die Walderhaltung. Zudem dürfe man nicht nur das jeweils einzelne Projekt sehen, sondern müsse das große Ganze sehen, was dort im Wald entstehen soll. Warum man es aufs Spiel setze, so ein Ökosystem zu verlieren.
Zumal die Ausgleichsflächen an 25 (!) verschiedenen Orten stattfinden sollen und das nicht mal in unmittelbarer Nähe.
Zudem hab er von den Investoren keine Referenzprojekte erhalten und wirft damit gleich die nächste Frage auf: Will man hier einen Präzedenzfall schaffen?
Schleife soll kein solcher P.-Fall werden, bei dem Wald in Solar umgewandelt wird.

Bevor es abschließend zur Abstimmung ging, beschwor der Bauamtsleiter noch einmal eindrücklich den Gemeinderat.
So überraschte das anschließende Ergebnis nicht wirklich. Von 9 anwesenden Gemeinderäten stimmten 8 für das Projekt, 1 Stimme gab es dagegen.

Die Bebauungspläne liegen dann vom 11.09. – 20.10.2023 aus, sodass wir als BI und ihr als unsere Unterstützer dann wieder gefordert sind, Stellungnahmen zu schreiben, um diesem naturzerstörenden Projekt Einhalt zu gebieten.

7 Gedanken zu „Gemeinderat auf Kurs gebracht – pro Waldvernichtung

  • 11. August 2023 um 18:21 Uhr
    Permalink

    Der potebtielle Schaden ist naturell nicht ausgleichnar.
    Patenflächen in der Reku vielleicht und selbst da würde es wieder optimal 50 Jahre mindestend dauern, bis sich der aktuelle Bestand an Flora und Fauna der Hochkippe West wieder entwickelt. Auf gewachsenen Gelände kann man nur stark vom Borkenkäfer befallene Flächen wiederaufforsten, ohne einen Schaden in der Pilzstruktur des Waldes anzurichten. Alles andere wäre Schwachsinn, gewachsene Wälder mit über 200 Pilzarten sinnlos mit Walddummbau zu zerbasteln.

    Antwort
  • 16. August 2023 um 17:59 Uhr
    Permalink

    grundsätzlich ist nicht der rat oder die landes auch nicht die bundesregierung souverän im land,sondern die nation innerhalb der menschenrechte.ob in zeiten der klimazerstörung
    derartige antidemokratische monoloistische gigantomanie überhaupt rechtlich haltbar ohne volksabstimmungen erscheint mir nicht plausibel.niemand aus der nation braucht derartiges zudem noch mit der zerstörungsoption. da hat es erst einmal ein grundsätzliches verfahrensprüfungsrecht zu haben ,nach dem die regionale wie bundesweite bevölkerung zu derartigem privatkapitalismus begünstigungen gefragt,werden muss und zur abstimmung kommenmuss.so sieht es die grundrechtsprioöritäre vertraglichkeit rechtlich vor.
    ökologisch ist das nicht und eben auch nicht menschenrechtsdemokratisch.
    zudem startet die eu von der un initiererte reökologisierungsprogramme…nicht ökologie zerstörungsprogramme und einige artenstehen wohl unter naturschutz…u. besonderen umfassenden artenschutz.ebenso ist zentralismus antidemokratisches herrschaftshandeln und struckturierung..ökologisch e energiwirtschaft ist dezentral und in hohem masse von der regionalen bevölkerung mitgetragen..also solarenergie auf möglichst viele dächer und der restbedarf mit windenergie…..energiemonopolistzen u.o. oligarchien brauchen wir in der menschenrechtsdemokratie nicht. die sind demokratie zerstörend .das allgem. naturerbe geht nicht an privatkapitalisten deren unrat nicht gebraucht wird..klimaschutz ist eine nationale
    menschenrechtsverpflichtung.an der sich alle beteiligen können müssen.niemand soll da antidemokratische struckturen und monopole schaffen.lakale und regionale energieversorgung ist demokratiesubstanziel erhaltend und nachhaltig.der impertinent perfide großenwahn ist es jedenfalls nicht.eine kriminelle handlung…ist es eher…ist es nicht ??? ein umweltverbrechen ist es.!!

    Antwort
  • 16. August 2023 um 18:08 Uhr
    Permalink

    sie sollten eine strafanzeige gegen alle befürworter und betreiber in erwägung ziehen.
    ud diese sache sowohl umweltu.artenschutzverbänden mitteilen wie auch den stellen in der eu und uno..hier wird herrschaft deas geldes betrieben kein nachhaltiger sinnvoller ökologischer klimaschutz.
    derartige zentrale kraftwerke brauch nur die großindustrie…der energieverlust durch die leitungslänge wäre aber viel zu groß um sinnvoll zu sein,wenn nicht demnächst ein industrieller komplex diesen strom beanspruchen und daher bestellt hat.
    das aber wären ihrte politischen vertretungen und räte verpflichtet ihnen zu berichten.
    gelddemokratie mit ratsbestechungen ist keine verfassungsrechtliche.dasaber nun ist vertragsgrundlage.ohne dem keie legimitation also keine legalität.der souverän,die nation entscheidet grundsätzlich selbst…nach den menschenrechten…..nicht die politischen räte
    schon gar nicht allein. alles andere wäre menschenrechtswidrige herrschaft.

    Antwort
  • 16. August 2023 um 18:30 Uhr
    Permalink

    die sache erscheint sogar von erheblichem öffentlichen interesse der gesamten deutschen bevölkerung.wenn hier schildbürger derartige umweltkriminelle hadlungen begehen können ,hätte das weitreichende folgen für die gesamte deutsche nnation und auch für die europäische union.es wäre ein prezedenzfall. das alles ohne volksabstimmung.geht gar nicht.daher klage erhebungsverfahren an die landesverfasungsgerichte….lasst euch nicht verarschen.. tazt nicht den tango korupti mit.es ist eure heimat euer schutz unseres naturerbes..was heute euch geschie..fand ähnlich schon in gorleben statt ,in wackerdorf im hambacherforst,garzweiler
    überall statt.nur sind wir in einer phase der menschenrechtssuspendierenden klimazerstörung diesich bereits nicht mehr an die eigenen selbstvereinbarungen hält….das ding kann und darf nicht gebaut werden,wenn wir hier in einer vertraglichen menschenrechtsdemokratie sind..
    dann hat sich zumindest die landes und bundesverfassungsjustiz mit dem sachverhalt hireichend auseinander zu setzen.da bedarf es verfasungsrechtliche klärungen..sowohl in der sache wie auch in der händelung der sache…so geht das gar nicht..mal eben .sachverhalte von zureichendem öffentlichen belang ist die justiz verpflichtet auf steuerkosten zu behandeln. und wennsich herausstellt das dieganze sache eh ein betrug des souveränes werden sollte..sich also nur private investoren billig land in guter lage einverleiben wollten und dazu noch energiepreismonopolismus betreiben wollten ,kann dieser nicht begünstigt werden gegen das
    erhebliche grundrechtsinteressse der anteiligen souveränenbevölkerung vor ort,des landes u.o. des bundes.die sache stinkt nach altem fisch..sehr altem.lassen sie diese sache nicht bagatellisieren..es ist kein jahrmarkt…mit der sache des volkes zu betreiben..eu-artenschutz ist eine prioritäre angelegenheit,ebenso wie völkerechtlich verbindlicher ökologischer klimaschutz. und gg.art 1 u.2 sind ebenso prioritär. viel erfolg..möge das worauf die vernunft
    der ökologisierung hin abzielt nicht um weitere dekaden unterdrückt und suspendiert werden.30 jahre sind schon zuviele.

    Antwort
  • 16. August 2023 um 18:39 Uhr
    Permalink

    schlagen sie alarm. melden sie es auch dem bundesamt für naturschutz,dem naturschutz und artenschutz kommisariaten der eu und uno….nichts soll stillschweigend inder östlichen provinz
    über die regionallokale bühne gehen ohne dass die eu und un davon kenntnis haben.

    und das ersatzmassnahmen flächenausgleichsgesetz ist wie richtigbemerkt keine
    zu partionierende..die flächen sind in der größe und qualität erst einmal wieder heranwachsend zu gestalten.erst nach der vollen ökologischen wertigkeitserreichung ist eine ersatzfläche als ausgleich zu konstatieren.wissenschaftlich und rechtlich haltbar. zerstückelungen und andere wertminernde spekulative pseudoaufwertungen sind dabei unzulässig rechts wesenskern hintergehend.
    m.b.g.

    Antwort
  • 16. August 2023 um 18:42 Uhr
    Permalink

    politische u.o. juristische willkür sind auch dann unzulässig,wenn der formelle anschein der rechtsmäßigkeit gewahrt bleibt.

    Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert