Informationen aus dem Gemeinderat

Mit großer Verwunderung haben wir die gestrige öffentliche Debatte im Gemeinderat verfolgt.

Was ist passiert?
Der Flächeninhaber der betroffenen Waldgebiete, auf denen große Windparks entstehen sollen, sowie die beteiligten Investoren wandten sich offenbar per E-Mail an die Gemeinde. In diesem Schreiben war von einer angeblichen Lächerlichmachung ihres Geschäftssitzes in Rohne die Rede, von gesichteten Personen am Geschäftssitz sowie von einer angeblich verbal geäußerten Ankündigung eines Brandanschlags. Verbunden wurde dies mit der Forderung, der Gemeinderat möge eine öffentliche Erklärung zur Missbilligung dieser Vorfälle abgeben.

Einordnung der Vorwürfe
Auch innerhalb unserer geschlossenen Benutzergruppe – die ausschließlich Mitgliedern unserer Bürgerinitiative zugänglich und somit nicht öffentlich ist – wurde dieser Geschäftssitz thematisiert. Es handelt sich dabei um einen alten, augenscheinlich unbewohnten Hof in Rohne, in dem laut öffentlich einsehbaren Quellen (z. B. Handelsregister, NorthData) mehrere Firmen ihren Sitz haben.

Die Darstellung und Diskussion solcher öffentlich zugänglichen Informationen ist legitim und rechtlich nicht zu beanstanden. Ebenso ist es grundsätzlich zulässig, ein Gebäude zu zeigen, das als offizieller Geschäftssitz dient – insbesondere dann, wenn von dort Projekte ausgehen, die die Öffentlichkeit unmittelbar betreffen. Bürger haben ein berechtigtes Interesse an Transparenz und Information.

Die erhobenen Vorwürfe beziehen sich mutmaßlich auf Inhalte aus einer nicht-öffentlichen Gruppe. Nach unserem Kenntnisstand wurden dort keine Drohungen ausgesprochen, sondern lediglich öffentlich zugängliche Informationen zusammengetragen und diskutiert.

Zum Vorwurf eines „angekündigten Brandanschlags“
Hierbei handelt es sich um eine unbelegte Behauptung – nicht mehr und nicht weniger. Sollte ein solcher Vorfall tatsächlich stattgefunden haben, ist dies eindeutig eine Angelegenheit für die zuständigen Strafverfolgungsbehörden – und nicht für den Gemeinderat. Es gilt die Unschuldsvermutung, solange keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen.

Verhalten des Gemeinderats
Trotz dieser Sachlage wurde auf Initiative des Bürgermeisters umgehend ein Beschluss vorbereitet, der eine öffentliche Verurteilung eines angeblich angekündigten Brandanschlags vorsah.

Gemeinderat Mathias Lampe beantragte, diesen Punkt von der Tagesordnung zu streichen – mit klaren und nachvollziehbaren Gründen:

Es handelt sich um eine unbewiesene Behauptung.
Die Angelegenheit gehört ausschließlich in die Zuständigkeit der Polizei.
Die Unschuldsvermutung ist zwingend zu wahren.

Dennoch wurde dieser Antrag knapp abgelehnt, und die entsprechende Erklärung wurde mehrheitlich beschlossen und veröffentlicht.

Einordnung des Ergebnisses
Von einer geschlossenen Haltung des gesamten Gemeinderats kann keine Rede sein: Fünf Gemeinderäte stimmten gegen den Beschluss, drei waren nicht anwesend.

Unsere Position
Wir als Bürgerinitiative weisen diese Erklärung entschieden zurück – auch im Namen der Gemeinderäte, die diesem Beschluss nicht zugestimmt haben.

Selbstverständlich lehnen wir Gewalt, Drohungen und Straftaten in jeder Form uneingeschränkt ab. Gerade deshalb ist es inakzeptabel, unbelegte Behauptungen zur Grundlage politischer Beschlüsse zu machen. Der Eindruck drängt sich auf, dass diese Erklärung weniger der Aufklärung dient, sondern vielmehr darauf abzielt, kritische Stimmen unter Druck zu setzen und mundtot zu machen.

Wir lassen uns davon nicht einschüchtern.
Wir werden weiterhin konsequent, sachlich und transparent über die Entwicklungen vor Ort informieren.

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